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Thema: Nutzungsänderung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.11.2013 10:41:49 Titel: Nutzungsänderung
Guten Tag,

bezüglich einer geplanten Nutzungsänderung im Kreis Stormarn, habe ich eine Frage:
Anschließend an die Rückwand meines EFH aus dem Jahr 1933, besteht ein gleich alter Anbau mit zwei hintereinander liegenden Räumen.
Der direkt an das Haus angrenzende Raum dient als Durchgang zum Keller und in den Garten.
Von diesem Raum geht ein weiterer Raum ab, der als Werkstatt dient.
Originale Bauunterlagen bestehen leider nicht mehr, weder in meinem Besitz, noch auf dem örtlichen Bauamt. Ich kann also nicht ermitteln, welche Nutzung für diesen Anbau ursprünglich genehmigt wurde. Es bestehen lediglichZeichnungen aus den 60er Jahren, in denen der Anbau als Werkstatt bezeichnet wird.
Der Anbau verfügt über einfach verglaste Holzfenster, einen Ofenanschluss mit Schornsteinzug sowie Wasser- und Abwasser. Dies geht auch alles aus den vorhandenen Unterlagen hervor.
Ich möchte gern den Anbau als Wohnraum nutzen und frage mich nun, welche Auflagen mit einem Nutzungsänderungsantrag zu erfüllen sind, wie etwa EnEV oder sonstiges?

Vielen Dank
Erik Stern
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 Verfasst am: 27.11.2013 11:35:21 Titel: Re: Nutzungsänderung
Guten Tag Herr Stern,

die Frage können Sie gerne an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter des Fachdienstes Bauaufsicht richten.

Die Person finden Sie im Internet unter
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke_28_08_2013.pdf

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 27.11.2013 13:22:10 Titel: Re: Nutzungsänderung
Guten Tag Herr Bebensee,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider fehlt Reinbek in der verlinkten Übersicht.
An wen kann ich mich dann wenden?

Mit freundlichen Grüßen
Erik Stern
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 Verfasst am: 27.11.2013 15:36:34 Titel: Re: Nutzungsänderung
Guten Tag Herr Stern,

wir haben natürlich auch an anderer Stelle unserer Homepage die Zuständigkeiten aufgezeigt, siehe beispielsweise:
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=117 und
-> http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau/bauaufsicht.html .

Den Inhalten der Links können Sie entnehmen, dass wir als untere Bauaufsichtsbehörde für die Städte Ahrensburg, Bad Oldesloe und Reinbek nicht zuständig sind.

Hier ein Verweis, der Ihnen weiterhelfen dürfte:
-> http://www.reinbek.de/buergerservice/anbieter/index.html?fdid=25&dq_sel=

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 27.11.2013 16:04:19 Titel: Re: Nutzungsänderung
Vielen Dank Herr Bebensee.
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 Verfasst am: 27.11.2013 16:13:36 Titel: Re: Nutzungsänderung
Keine Ursache!
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