Geschrieben von:
Erik Stern
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Guten Tag,
bezüglich einer geplanten Nutzungsänderung im Kreis Stormarn, habe ich eine Frage:
Anschließend an die Rückwand meines EFH aus dem Jahr 1933, besteht ein gleich alter Anbau mit zwei hintereinander liegenden Räumen.
Der direkt an das Haus angrenzende Raum dient als Durchgang zum Keller und in den Garten.
Von diesem Raum geht ein weiterer Raum ab, der als Werkstatt dient.
Originale Bauunterlagen bestehen leider nicht mehr, weder in meinem Besitz, noch auf dem örtlichen Bauamt. Ich kann also nicht ermitteln, welche Nutzung für diesen Anbau ursprünglich genehmigt wurde. Es bestehen lediglichZeichnungen aus den 60er Jahren, in denen der Anbau als Werkstatt bezeichnet wird.
Der Anbau verfügt über einfach verglaste Holzfenster, einen Ofenanschluss mit Schornsteinzug sowie Wasser- und Abwasser. Dies geht auch alles aus den vorhandenen Unterlagen hervor.
Ich möchte gern den Anbau als Wohnraum nutzen und frage mich nun, welche Auflagen mit einem Nutzungsänderungsantrag zu erfüllen sind, wie etwa EnEV oder sonstiges?
Vielen Dank
Erik Stern
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