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Thema: Genehmigungsfreistellung wielange gültig?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.10.2013 13:35:35 Titel: Genehmigungsfreistellung wielange gültig?
Hallo zusammen,

folgende Frage: Ich habe für einen Umbau eine Genehmigungsfreistellung bekommen (NRW). Bis wann muss ich denn die Baubeginanzeige einreichen? Ich würde gerne damit noch 1 Jahr oder länger warten wollen.
Leider habe ich im BauO-NRW nichts dazugefunden. Nur das Baugenehimgungen und Teilbnaugenehmigungen 2 Jahre gelten + Verlängerung.
Derzeit ist es Büro, wird dann eine Wohnung.

Alternativ:
Wenn ich jetzt einfach die Baubeginnanzeige abgebe, ist es dann rechtlich noch solange "Büro" bis der Bau abgeschlossen ist?

Übrigens, super Forum!

Danke und Grüße
Jürgen
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 Verfasst am: 18.11.2013 18:17:01 Titel: Re: Genehmigungsfreistellung wielange gültig?
Hallo Jürgen,

ich komme (leider) nicht aus NRW und kenne mich mit dem dort gültigen Bauordnungsrecht deshalb nicht so gut aus…

Im Kommentar Gädtke, BauO NRW, 12. Aufl. 2011, § 67 Rn. 26 (2. Absatz) steht zu Ihrer Frage aber folgendes:
„…Das Recht zum Baubeginn ist an keine Frist gebunden, da eine § 77 BauO NRW entsprechende Begrenzung der zeitlichen Geltung der Baugenehmigung nicht vorgesehen und auch kein Verweis auf diese Vorschrift angeordnet ist (vgl. Neuhausen, Genehmigungsfreie Wohngebäude, Garagen und Stellplätze [§ 67 BauO NRW], BauR 1996, S. 192 ff.)…“


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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