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Thema: Wohnrwumerweiterung Dachgeschoß

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 11.10.2013 12:19:36 Titel: Wohnrwumerweiterung Dachgeschoß
Hallo Herr Bebensee,
es geht um die Erweiterung einer Erdgeschoßwohnung in meinem Bauernhaus. Diese beabsichtige ich durch den darüber liegenden Dachboden um zwei Räume zu erweitern. Für die EG Wohnung liegt eine Baugenehmigung von ca. 1980 vor (Innenbereich Dorfgebiet). Statische Eingriffe muss ich nicht tätigen. Die materiellen Vorschriften der Bauordnung (u.a. Schall- Brandschutz, Fluchtwege etc.) halte ich ein.
Brauche ich für die Erweiterung eine Genehmigung ?
Vielen Dank
Christoph Harders
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 Verfasst am: 13.10.2013 18:43:13 Titel: Re: Wohnrwumerweiterung Dachgeschoß
Hallo Herr Harders,

ja, die benötigen Sie.

Wenn das Bauernhaus in unserem Zuständigkeitsbereich liegt, finden Sie die/den für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in hier: -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke_28_08_2013.pdf .

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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