Hallo Herr Bebensee,
es geht um die Erweiterung einer Erdgeschoßwohnung in meinem Bauernhaus. Diese beabsichtige ich durch den darüber liegenden Dachboden um zwei Räume zu erweitern. Für die EG Wohnung liegt eine Baugenehmigung von ca. 1980 vor (Innenbereich Dorfgebiet). Statische Eingriffe muss ich nicht tätigen. Die materiellen Vorschriften der Bauordnung (u.a. Schall- Brandschutz, Fluchtwege etc.) halte ich ein.
Brauche ich für die Erweiterung eine Genehmigung ?
Vielen Dank
Christoph Harders
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