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Thema: Abstand zwischen Zaun und öffentlicher Strasse

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 Verfasst am: 27.08.2013 21:47:59 Titel: Abstand zwischen Zaun und öffentlicher Strasse
An unserem neu bebauten Grundstück haben wir angefangen ein Zaun zu errichten.
Da wir der Meinung gewesen sind, dass unser Grundstück bis an die Strassenrand sich ausstreckt, wurde entsprechend auch die Vorplanung durchgeführt.
Rein zufällig haben wir mit einem der Nachbarn darüber gesprochen und sind nun einwenig irritiert über seine Aussage und zwar lautet diese, dass zwischen dem Strassenrand und Zaun mindestens 0,5m Abstand herrschen soll.
Wie weit hat er damit Recht?
Wo können wir genaueres darüber erfahren?
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 Verfasst am: 28.08.2013 09:29:38 Titel: Re: Abstand zwischen Zaun und öffentlicher Strasse
Sehr geehrter Herr Schönberg,

für die Beantwortung Ihrer Fragen müsste man u.a. die bauplanungs- und straßenrechtlichen Vorgaben kennen.

In bestimmten Bereichen gibt es nach dem Straßengesetz sogenannte Anbauverbotszonen. Die Gemeinden können in einer Satzung (Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung) die Höhe von Einfriedungen beschränken und Vorgartenbereiche festlegen, die freizuhalten sind.

Deshalb ist die Sache aus meiner Sicht in öffentlich-rechtlicher Hinsicht ein klassischer Fall für ein Bauberatungsgespräch, um das Sie die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in Ihrer Bauaufsichtsbehörde bitten sollten (siehe -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ).

Aus privatrechtlicher Sicht sollte man sich die Bestimmungen der §§ 906 ff. und des § 1004 BGB, des Nachbarrechtsgesetzes Schleswig-Holstein und des Landesschlichtungsgesetzes einmal ansehen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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