Sehr geehrter Herr Behrendt,
für die Beantwortung Ihrer Fragen müsste man u.a. die bauplanungsrechtlichen Vorgaben kennen.
Deshalb ist die Sache aus meiner Sicht ein klassischer Fall für ein Bauberatungsgespräch, um das Sie die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in Ihrer Bauaufsichtsbehörde bitten sollten (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=83 ).
Meine grobe Einschätzung (nur aus bauordnungsrechtlicher Sicht):
zu 1.)
Vermutlich kein Problem, wenn der erforderliche Stellplatznachweis an anderer zulässiger Stelle erbracht werden kann.
zu 2.)
Vermutlich ebenfalls kein Problem.
zu 3.)
Vermutlich ebenfalls kein Problem.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee