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Thema: Grundflächenzahl

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.08.2013 16:13:47 Titel: Grundflächenzahl
Hallo und guten Tag!

Wir haben ein Baugrundstück (627qm), für das im B-Plan eine GRZ von 0,3 bei eingeschossiger, offener Bauweise festgesetzt ist. Damit liegt die GRZ 1 bei 188qm, die GRZ 2 bei 282qm.

Wir planen einen barrierefreien Bungalow mit ebenfalls barrierefreier Einliegerwohnung (Appartment) und kommen für das Hauptgebäude auf 162qm überbaute Fläche. Je ein Carport links an die Grundstücksgrenze und eines rechts an die Grundstücksgrenze (3,00 x 6,50) - damit bleiben wir jeweils unter 20qm) macht zusammen weitere 40qm. Für 2 Holzterrassen kommen nochmals 48qm dazu. Macht zusammen genau 250qm.

Mit der Zufahrt zum Carport und dem Fußweg zur Haustür würde es langsam eng werden, aber:
Wir möchten die beiden Carport-Zufahrten und den Weg zum Haus (mit Ausnahme eines kleinen gepflasterten Halbkreises vor der Haustür) gerne mit einem wassergebundenen Schotter (Grand) gestalten. Wird das gehen, oder müssen wir Zufahrt und Zuwegung mit in die GRZ einrechnen lassen? (Zumal Wohnhaus und Carports jeweils Grasdächer bekommen).

Ich freue mich auf eine Antwort,
viele Grüße!
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 Verfasst am: 27.08.2013 18:20:29 Titel: Re: Grundflächenzahl
Hallo Frank,

den ersten Absatz verstehe ich zwar nicht ganz – das scheint mir aber auch im Zusammenhang mit Ihrer Frage unbedeutend zu sein.

Wenn – wovon ich ausgehe – auf den Bebauungsplan die BauNVO 1990 anzuwenden ist (vgl. -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=59 ), gilt für die Berechnung der GRZ § 19 BauNVO 1990 ( -> http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__19.html ).


Man muss danach die „Hauptnutzungen“ berechnen und nach § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 1990 zunächst einmal die „Nebennutzungen“ einrechnen. Dann kommen für die „Nebennutzungen“ die „Erleichterungen“ des § 19 Abs. 4 Sätze 2 und 4 BauNVO 1990 in Betracht.

Einzelheiten kann ich Ihnen hier nicht vorrechnen – dafür gibt es Fachleute.

Wir haben (für die Fachleute) dieses Formular hinterlegt, das bauaufsichtlich nicht eingeführt worden ist:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/GRZBerechnung1990FuerLBO2009.pdf .

Zur Entstehungsgeschichte und zum Hintergrund siehe auch S. 34 bis 37 und 72 dieser Drucksache:
-> http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/1989/D354+89.pdf .


Sollten Sie nicht weiterkommen, empfehle ich ein Bauberatungsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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