Geschrieben von:
mcguinness
|
Hallo,
wir haben unser Grundstück angehoben und mit L-Traversen abgefangen. Diese haben eine Höhe von 120cm zum Nachbargrundstück. Nun möchten wir noch einen 83cm hohen Doppelstabgitterzaun hierauf aufsetzen (Kind soll nicht runterfallen, Katzen vom Nachbarn sollten nicht auf unser Grundstück). Der Zaun hat eine Länge von ca. 16m.In ausreichendem Abstand vom Zaun soll später eine Hecke gepflanzt werden.
Die bisherige Rückmeldung der Nachbarn hierzu ist eher skeptisch. Wir werden hier nochmal das Gespräch suchen, wollen aber von rechtlicher Seite den Sachverhalt eingeschätzt wissen, bevor! wir aktiv werden.
Ist in diesem Fall der Aufbau eines 83cm hohen Zaunes (dieser ist nicht!!! blickdicht) rechtens? Ist die Zustimmung der Nachbarn erforderlich und wie ist damit umzugehen, falls diese nicht vorliegt?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Rückmeldung.
|