Hallo Frau Peemöller,
diese Häuser dürfen als Laube ohne Wohnrecht weiter genutzt werden.
Einen Zwang zum Abriss gibt es nicht. Die Entscheidung zum Abriss unterliegt
den KGV-Vorständen und meiner Meinung nach sollte sowas in den Vereinsversammlungen
abgestimmt werden. Die Vorstände bekommen allerding Druck von "oben" bzw. werden
einfach falsch informiert...
Somit werden viele der Behelfswohnheime einfach abgerissen, und damit auch ein Teil der "Geschichte" vermichtet.
In meiner Vereinssatzung ist das Ganze klar geregelt.
Und wenn so ein Heim als Laube weiter genutzt werden darf, dann gilt auch der Bestandsschutz (auch für Versorgungsleitungen etc).
Sicher müssen aber alle "Umweltbestimmungen" eingehalten werden (Sickergruben etc.).
Ich bin diesen Weg recht steinig gegangen, mit dem Recht auf meiner Seite ;-)
Vg Jan
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