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Thema: Bestandsschutz Dauerbewohner

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 31.07.2013 13:25:59 Titel: Bestandsschutz Dauerbewohner
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich eines "Festbewohnerhauses" einer Gartenkolonie in Hamburg.
In der Gartenkolonie gibt es Häuser die als Schrebergärten genutzt werden und Häuser (gebaut vor 1983) die schon lange als Wohn"eigentum" genutzt werden. Wenn nun ein "Festbewohner" verstirbt, war es sonst üblich, dass das Haus abgerissen wurde. Gibt es für diese Häuser einen Bestandsschutz, so dass diese Häuser nicht abgerissen werden müssen und man diese "Festbewohnerhäuser" dann als Schrebergarten weiter nutzen kann?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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 Verfasst am: 27.08.2013 17:47:26 Titel: Re: Bestandsschutz Dauerbewohner
Hallo Frau Peemöller

Ihre Frage sollten Sie an die Freie und Hansestadt Hamburg richten.

Ich kann Ihnen leider fast gar nichts zu den Grundlagen und zur Verfahrensweise der dortigen Behörden und Institutionen sagen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 16.11.2013 14:31:30 Titel: Re: Bestandsschutz Dauerbewohner
Hallo Frau Peemöller,

diese Häuser dürfen als Laube ohne Wohnrecht weiter genutzt werden.
Einen Zwang zum Abriss gibt es nicht. Die Entscheidung zum Abriss unterliegt
den KGV-Vorständen und meiner Meinung nach sollte sowas in den Vereinsversammlungen
abgestimmt werden. Die Vorstände bekommen allerding Druck von "oben" bzw. werden
einfach falsch informiert...

Somit werden viele der Behelfswohnheime einfach abgerissen, und damit auch ein Teil der "Geschichte" vermichtet.

In meiner Vereinssatzung ist das Ganze klar geregelt.

Und wenn so ein Heim als Laube weiter genutzt werden darf, dann gilt auch der Bestandsschutz (auch für Versorgungsleitungen etc).
Sicher müssen aber alle "Umweltbestimmungen" eingehalten werden (Sickergruben etc.).

Ich bin diesen Weg recht steinig gegangen, mit dem Recht auf meiner Seite ;-)

Vg Jan


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 Verfasst am: 18.11.2013 17:12:15 Titel: Re: Bestandsschutz Dauerbewohner
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