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Thema: Höhe baulicher Anlagen in Bezug auf natürliche Höhen

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 17.07.2013 22:52:32 Titel: Höhe baulicher Anlagen in Bezug auf natürliche Höhen
Hallo Herr Bebensee,

vorab möchte ich Ihnen und ihren Kollegen großen Lob aussprechen und mich für ihre meines Wissens nach einzigartige website und ihr aussergewöhnliches Engagement beim Übersetzen und Interpretieren von Gesetzen und Verordnungen im Bauwesen bedanken.
Es wäre schön, wenn sie auch uns helfen könnten. Wir planen auf unserem Grundstück in SH ein EFH und würden gerne die im B-Plan vorgegebene Höhe der baulichen Anlagen von 8,50m ausnutzen. Im B-Plan steht: "...Höhe der baulichen Anlagen: (§9 (1) Nr.1 BauGB, §16 (2) und 18 (1) BauNVO) Die Firsthöhe der Gebäude darf nicht mehr als 8,5m über dem natürlichen Gelände (Höhenlinien in der Planzeichnung) liegen. Bezugspunkt ist der höchste Punkt innerhalb der Grundfläche des Gebäudes. ..." Nach meiner Interpretation bedeutet das: Wenn ich ein Gebäude habe, das in einer Ecke durch die höchste (vollzahlige?) Höhenlinie (bsw. 100m) geht und alle anderen drei Ecken tiefer liegen (bsw. 99m), dürfte die Firsthöhe bei einem Pultdach in dieser Ecke max. 8,50m) höher, also 108,50 hoch liegen. Dann würde die eine Ecke des Pultdachfirstes bei diesen Höhen allerdings 9,50m über dem Boden herausragen. Hmm... Klären sie mich bitte mal auf. Und warum gilt in diesem Fall nicht die gemittelte Höhe?... Vielen Dank
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 Verfasst am: 27.08.2013 17:17:55 Titel: Re: Höhe baulicher Anlagen in Bezug auf natürliche Höhen
Hallo Thomas,

ich kann Sie in dieser Sache nicht aufklären.

Wenn ich mit der Festsetzung nicht klar käme, würde ich die Frage an die Stadt bzw. Ge-meinde richten, die den Plan aufgestellt hat; (nur) sie könnte mir sagen, wie sie die Festset-zung verstanden wissen will.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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