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Thema: Verlängerung einer Baugenehmigung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.06.2013 12:07:09 Titel: Verlängerung einer Baugenehmigung
Hallo

ich hab man eine Frage zur Verlängerung meiner Baugenehmigung. Wenn ich mit der Ausnützung meiner Baugenehmigung bereits begonnen habe und den Bau unterbrechen muss, lese ich das richtig, dass ich die Geltungsdauer meiner Genehmigung verlängern lassen kann, wenn ich den Antrag auf Verlängerung vor Ablauf eines Jahres der Bauunterbrechung stelle ?

Viele Grüße
Manu
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 Verfasst am: 05.06.2013 12:56:59 Titel: Re: Verlängerung einer Baugenehmigung
Hallo Manu,

eine Baugenehmigung gilt drei Jahre.

Sie erlischt nach § 75 Abs. 1 LBO

a) wenn mit der Bauausführung (damit sind maßgebliche Baumaßnahmen gemeint und nicht etwa nur die Aufstellung eines Bauschildes) innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen worden ist, oder

b) wenn die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.


In beiden Fällen k a n n die Geltungsdauer bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der erforderliche schriftliche Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingeht (§ 75 Abs. 2 LBO)..

Mit dem Wort „kann“ wollte der Gesetzgeber verdeutlichen, dass Genehmigungen, die beispielsweise rechtswidrig erteilt worden sind oder für die sich die Rechtslage zu Ungunsten der Genehmigungsinhaberin oder des Genehmigungsinhabers geändert hat, nicht verlängert zu werden brauchen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 05.06.2013 13:34:08 Titel: Re: Verlängerung einer Baugenehmigung
Hallo Herr Bebensee

Vielen lieben Dank für die schnelle Bearbeitung und die Bestätigung meiner Gedanken. Damit haben Sie mir weitergeholfen. Man könnte da natürlich weiter fachsimpeln ob bei Fall b) nach Ablauf dieser Verlängerung eine weitere Verlängerung möglich wäre, da der Baubegin denn ja mehr als 1 Jahr unterbrochen wäre :-) .

Gruss
Manu
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 Verfasst am: 05.06.2013 14:30:44 Titel: Re: Verlängerung einer Baugenehmigung
Hallo Manu,

keine Ursache...

Gurß
Jens Bebensee
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