Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frau Anders,
ich habe den Bebauungsplan nicht aufgestellt und kann Ihnen die Frage deshalb nicht beantworten.
Mein Tipp:
Gehen Sie zur Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde und schauen Sie in den Bebauungsplan oder lassen Sie sich beraten. Den textlichen Festsetzungen des Planes oder der Begründung können Sie vielleicht entnehmen, was die Gemeinde mit der gestalterischen Festsetzung zulassen und was sie ausschließen will.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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