Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Wiese im Außenbereich als Parkplatz für Pferdehof

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 03.04.2013 14:16:37 Titel: Wiese im Außenbereich als Parkplatz für Pferdehof
Hallo zusammen,

danke fürs Forum zuerst einmal.
ich besitze eine ca 5000m² große Wiese (Außenbereich)
Mein Nachbar (Vollerwerbs-Landwirt dessen Hofstelle neben der Wiese ist) will diese pachten und darauf einen Parkplatz für seine Kunden (Pferdebesitzer) errichten.
Im Flächenutzungsplan steht die Fläche als "landwirtschaftliche" Nutzfläche.

Brauch man für so etwsa einen Bauantrag? sicher ja oder?
Ist sowas prinzipiell überhaupt möglich? So wegen Flächenversiegelung etc.
Wer sollte dann "bauherr" sein? Darf der Landwirt Bauherr sein oder muss das der Eigentünmer der Fläche sein?

Danke und Grüße
Richard






Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 04.05.2013 14:48:46 Titel: Re: Wiese im Außenbereich als Parkplatz für Pferdehof
Hallo Herr Steinmüller,

für den Parkplatz im Außenbereich ist auf jeden Fall eine behördliche Genehmigung erforderlich:

Fällt die Anlage unter die bauaufsichtliche Verfahrensfreiheit des § 63 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe b der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO), wäre für den Eingriff eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, sonst eine bauaufsichtliche.

Wenn die Anlage einem zulässigerweise errichteten privilegierten Pensionstierhaltungsbetrieb dient, fällt sie unter § 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB und ist damit im Außenbereich bevorrechtigt zulässig. Ob das der Fall ist, kann ich „aus der Ferne“ nicht entscheiden. Ich stelle mir nur die Frage, warum die Anlage auf einem Nachbargrundstück und nicht auf dem Betriebsgrundstück erstellt werden soll. Die Stellplätze müssten jedenfalls per Baulast an den Betrieb angebunden werden (vgl. §§ 50 Absatz 5 Satz 1 Halbsatz 2 und 80 LBO).

Bauherr müsste der Landwirt sein, dessen Betrieb die Anlage dienen soll. Die Baulasterklärung müsste/n der/die Grundstückseigentümer/in/nen unterschreiben. Insofern würde sich die Anforderung einer Eigentümerzustimmung erübrigen (vgl. § 64 Absatz 4 Satz 3 LBO).

Ist die Anlage nicht privilegiert, wird der Parkplatz vermutlich unzulässig sein.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 12.05.2013 02:09:41 Titel: Re: Wiese im Außenbereich als Parkplatz für Pferdehof
Hallo Herr Bebensee,

danke für die Antwort:
Auf seinem Betriebsgrundstück ist es zu eng, jedoch hat er keine Anforderung der Stadt (o.ä.) zu erfüllen mehr Stellplätze anzubieten.

Der Parkplatz wäre nur ein Extra-Service für seine Kunden und zum Abstellen von Pferdeanhängern.
Somit wären §50 und §80 doch hinfällig oder?

Grüße
Steinmüller
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 12.05.2013 18:32:55 Titel: Re: Wiese im Außenbereich als Parkplatz für Pferdehof
...keine Ursache.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum