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Thema: "Grenzfenster" Doppelhaus ?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.08.2006 16:57:38 Titel: "Grenzfenster" Doppelhaus ?
Guten Tag,
ganz zufällig erfuhren wir, dass unsere neuen Nachbarn beabsichtigen auf ihrer Seite des gemeinsamen Doppelhauses (BJ 1970) zwischen der von der Grenze 1,90 m entfernten Terrassentür noch ein Fenster zwischen eben dieser Terrassentür und der gemeinsamen Grenze einbauen zu lassen. Dies würde sich dann bis zur gemeinsamen "Brandmauer" erstrecken (ca 25 cm von der Grenze würde das Fenster enden) und wir hätten die nachbarlichen übermässig lauten "Wohngeräusche" dann direkt aus erster Hand. auf unserer direkt anschliessenden Hof-Terrasse. ( Das Grundstückshälfen sind 12 m, die Haushälften je 9 m breit). Sollten (müssen) wir dazu unsere Genehmigung geben, wenn wir denn gefragt worden wären ?
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 Verfasst am: 30.08.2006 10:55:35 Titel: Re:
Hallo Hans,

vorab möchte ich erstmal klarstellen, dass die Trennwand zwischen Dopelhaushälften nicht als Brandwand sondern nach § 35 Abs.1 LBO nur feuerbeständig ausgebildet sein muss, sofern das Grundstück real -in zwei verschiedene Flurstücke- geteilt ist. Sollten die Doppelhaushälften nur ideell nach Wohnungseigentum geteilt sein, reicht nach § 34 Abs. 1 LBO auch eine feuerhemmende Trennwand.
Nun zu Ihrer Frage bezüglich des Fensters: einen Mindestabstand für Fenster zur feuerbeständigen Trennwand gibt es nicht; lediglich für Dachaufbauten wie z.B. Gauben muss nach § 37 Abs.7 LBO ein Mindestabstand von 1,25 m eingehalten werden. Dieser Abstand wird aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes gefordert, um vor einem Brandüberschlag zu schützen. Gesetzliche Grundlagen, sich vor Nachbargeräuschen zu schützen, sind im Bauordnungsrecht nicht enthalten.
Fazit: Ihr Nachbar darf das Fenster -wie beabsichtigt- einbauen ohne Sie vorher um Erlaubnis zu fragen.

In der Hoffnung, dass Ihr nachbarschaftliches Verhältnis nicht zu sehr strapaziert wird, verbleibe ich
mit freundl Gruß

Carola Haage
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 Verfasst am: 30.08.2006 23:49:50 Titel: Re: Grenzfenster Doppelhaus
Hallo Frau Haage,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Nee, strapaziert wird's eigentlich nicht. Wir müssen uns wohl nur noch etwas aneinander gewöhnen. Demnächst wird gemeinsam gegrillt.....

Mit vielen Grüssen - Hans

PS: Gibt es eine Orientierungshilfe, wie bei Doppelhäusern ( Teilung in real 2 getrennte Flurstücke ) verfahren werden kann, wenn wie in diesem Fall die Regenwasser- und Abwasser-Entsorgung für beide Haushälften ausschliesslich über meine Grundstückshälfte erfolgt ? Gibt es eine Regelung zur Teilung der evtl. Kosten für Reinigung/Spülung bei z.B. Verstopfungen ? Bisher habe ich das selbst gemacht - aber man wird nicht jünger.....
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 Verfasst am: 31.08.2006 09:14:09 Titel: Re: Grenzfenster Doppelhaus
Hallo Hans,

Ihre Fragen unter "PS" betreffen das Privatrecht und werden im Nachbarschaftsrecht geregelt.

Das NachbG Schl.-H. finden Sie im Internet unter http://sh.juris.de/sh/gesamt/NachbG_SH.htm#NachbG_SH_rahmen

Viele Grüße

Carola Haage
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