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Thema: Nachträglicher Bauantrag, nachbarliche Einrede

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.01.2013 23:53:09 Titel: Nachträglicher Bauantrag, nachbarliche Einrede
Sehr geehrter Herr Bebensee und Kollegen,
Liebe Forenteilnehmer,
ich habe vor 8 Monaten in einem Einfamilienhaus Bj. 1954 in Bremen eine Treppe zum Dachboden eingebaut. Fälschlicherweise habe ich keinen Bauantrag vorher gestellt, da ich davon ausging, dass das nicht notwendig ist. Das gilt aber nur für Holztreppen, dies ist eine Betontreppe.
Die Treppe wurde nach den Vorgaben und Berechnungen eines Statikers erstellt und macht soweit einen einwandfreien Eindruck. Für das Treppenloch im Dachgeschossboden mußte ein vorhandenes Treppenflur-Oberlicht von 0,5qm Größe erweitert werden. Dazu wurde die 15cm dicke Stahlbetondecke auf einer Größe von 2x1m aufgemeißelt und die Decke mit Stahl-Stützen und einem HEB120 Träger an der Längseite vom darunterliegenden Stockwerk statisch abgesichert.
Für den anstehenden Dachausbau wurde nun Bauantrag gestellt, da die Gauben im Dach vergrößert werden sollen. Jetzt, nach 8 Monaten, kommt die Eigentümerin des treppenseitig angrenzenden Nachbarhauses und beschwert sich beim Bauamt, dass durch den Einbau der Treppe bei ihr im Haus Schäden entstanden seien.
Da bisher im Großen und Ganzen ein erträgliches nachbarschaftliches Verhältnis bestanden hat, bin ich jetzt überrascht. Ich hatte noch keine Gelegenheit, mir die monierten Schäden anzuschauen. Der beteiligte Betonbauer, der die Treppe und Vorarbeiten erstellt hat, schließt eine Einwirkung durch die Arbeiten aus. Beide Häuser sind beidseitig durch Brandmauern voneinander getrennt, an den Häuserfronten ist eine Dehnungsfuge zu erkennen.
Ich gehe in der nächsten Woche zum Bauamt, um den Sachverhalt dort zu besprechen. Was kann ich tun, dass der jetzt anhängige Bauantrag für den Ausbau des Dachgeschosses durch die Einrede der Nachbarin nicht verzögert oder gar abschlägig beschieden wird und was kann ich tun, damit der nachträglich für den Treppeneinbau zu stellende Bauantrag positiv entschieden wird.
Wie muß sich das Bauamt aufgrund Akten-und Gesetzeslage jetzt verhalten? Prüft es, ob ein Kausalzusammenhang zwischen den nachträglich zu genehmigenden Arbeiten und den nachbarlich monierten Schäden gibt? Oder wird nur geprüft, ob grundsätzlich eine Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme gegeben ist und der monierte Schaden damit in den Bereich zivilrechtlicher Angelegenheiten zwischen der beiden Hauseigentümern verlagert?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich im Voraus
Norbert P. aus B.
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 Verfasst am: 14.01.2013 08:41:02 Titel: Re: Nachträglicher Bauantrag, nachbarliche Einrede
Sehr geehrter Herr P.,

ein Dachgeschossausbau zu Aufenthaltszwecken (zum Begriff Aufenthaltsraum vgl. § 2 Absatz 11 der Bremischen Landesbauordnung – BauO BR –unter -> http://www.bauordnungen.de/Bremen.pdf ) ist baugenehmigungspflichtig.

Nach § 33 Absatz 1 BauO BR müssen für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum - wie beispielsweise Wohnungen - in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein, die aber innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen dürfen.
Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein (§ 33 Absatz 2 Sätze 1 und 2 BauO BR).

Die notwendige Treppe, die Sie gebaut haben, muss die für sie geltenden Bestimmungen der §§ 34 und 35 BauO BR und die – wohl auch in Bremen bauaufsichtlich eingeführte (vgl. § 3 Absatz 3 BauO BR) DIN 18 065 (siehe zum Beispiel -> http://treppauf.de/din18065-treppenmasse.htm und -> http://treppauf.de/din18065-treppengelaender.htm ) einhalten.
Nach Ihrer Beschreibung könnte es sich bei Ihrem Einfamilienhaus um ein Gebäude der Gebäudeklasse 2 handeln (zu Gebäudeklassen siehe § 2 Absatz 3 BauO BR).

Für den zweiten Rettungsweg werden Sie vermutlich keine zweite Treppe haben oder einbauen. Deshalb benötigen Sie ein Fenster, das den Anforderungen des § 37 Absatz 4 BauO BR entspricht (im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß, nicht höher als 1,20 m über Fußbodenoberkante angeordnet, usw.) und von Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist.

§ 12 Absatz 1 BauO BR könnte Ihnen im vorliegenden Fall Probleme bereiten

Danach muss
„…Jede bauliche Anlage … im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden…“


Ob die Einhaltung der gesamten vorstehenden Regelungen bauaufsichtlich geprüft wird oder ob dafür Ihre Entwurfsverfasserin oder Ihr Entwurfsverfasser einsteht, richtet sich nach dem jeweiligen Bauprüfverfahren (vgl. §§ 62 bis 64 BauO BR).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 14.01.2013 13:34:32 Titel: Re: Nachträglicher Bauantrag, nachbarliche Einrede
Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre ausführliche und rasche Beantwortung meines Anliegens. Sie haben mir noch einmal zusammenfassend und übersichtlich wesentliche Hinweise gegeben, die ich bei der Baubeantragung und Ausführung beachten werde.
Die Angelegenheit wird wohl für mich glimpflich ausgehen, wie es sich nach einer Ortsbegehung gestern im Nebenhaus und einem Gespräch im Bauamt vor 2 Stunden ergeben hat. Der \"Schaden\" im Nebenhaus besteht in einer einzigen gesprungenen Badezimmerkachel, wobei nicht sicher ist, ob es durch die Bautätigkeit in meinem Haus entstanden ist. Trotzdem werde ich der Nachbarin den Schaden ersetzen und die Kachelfliese austauschen lassen.
Das Bauamt in Bremen hat auch sehr entgegenkommend reagiert, als man hörte, dass für die Treppen-Baumaßnahme ein Statiker eingebunden war, der den Baufortschritt ständig begleitet hat. Ich werde den für den Dachbodenausbau gestellten Bauantrag um den Bau der Treppe erweitern und habe signalisiert bekommen, dass das dann in Ordnung ist.
Interessanterweise ist die ganze Angelegenheit wohl aufgekommen, weil sich hier in Bremen momentan im Ostertorviertel eine Bürgerinitiative gründet, die gegen den Abriss eines Weltkrieg-II-Bunkers vorgehen will. Heute gab es einen großen Artikel dazu in der Tagespresse. Die Anwohner der Umgegend befürchten, dass an ihren Häusern Schäden durch sogenannte Lockerungssprengungen entstehen könnten, mit denen der Bunkerabriss eingeleitet werden soll. Insofern bin ich hier vielleicht auch in einen \"medialen\" Zusammenhang geraten, da die Nachbarin sich davon möglicherweise in ihrem Vorstoss hat anregen lassen?!
Aber nichts gegen Medien, zu der Internetzpräsenz, die Sie im Kreis Storman mit diesem Forum aufgebaut haben, kann ich Sie nur beglückwünschen. Es ist ein ganz hervorragendes Forum, das vor Allem durch die kompetenten, freundlichen und informativen Antwortbeiträge von Ihnen Herr Bebensee und Ihren Kollegen, deren Namen ich jetzt im Streifzug durch das Forum nicht alle behalten habe, besticht.
Ich werde weiter ab und zu Gast hier im Forum bleiben und schauen, ob ich etwas Ähnliches für den Bremer Raum anregen kann. Das gute Beispiel sollte Schule machen.
Ein herzliches Dankeschön und Gruß aus dem verschneiten Bremen an Sie und Ihre Kollegen im Kreis Stormarn und alle Forumsteilnehmer
Norbert P. aus B.
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 Verfasst am: 14.01.2013 13:48:37 Titel: Re: Nachträglicher Bauantrag, nachbarliche Einrede
Sehr geehrter Herr P.,

besten Dank für die Rückmeldung.

Auch von mir einen herzlichen Gruß
aus dem Kreis zwischen zwei Hansestädten
Jens Bebensee
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