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Thema: Aufstocken bei Grenzbebauung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 07.01.2013 12:16:14 Titel: Re: Aufstocken bei Grenzbebauung
Hallo Herr Kaller,

dieses Thema ist ein klassischer Fall für eine Bauvoranfrage, die Sie mit den erforderlichen Unterlagen über die Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde weiterleiten sollten…

Zur Bauvoranfrage siehe
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 06.01.2013 20:23:44 Titel: Aufstocken bei Grenzbebauung
Hallo zusammen

und danke für dieses Forum.

Nun zu meiner Frage.

Ich besitze ein bebautes Grundstück in einem BPlan-Gebiet. Darauf befindet sich ein Wohnhaus und eine Lagerhalle/Werkstatt.
Dieses Werkstattgebäude steht 0,5m von der GRenze entfernt und hat eine Grundfläche von 10 * 16m. Zudem besitzt das Grundstück eine Befreiung der GRZ, da Werkstatt und Wohnhaus zusammen mehr als die 0,4 Grundfläche das Grundstücks bebauen.

Zu meiner Frage: Dürfte ich auf der Lagerhalle aufstocken und eine Wohung errichten, die Aufstockung kann da entsprechend versetzt 3m Grenzabstand einhalten. Oder ist das prinizpiell nicht möglich schon allein wegen der GRZ?

Danke und mfG
Kaller





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