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Thema: Kellerwohung in Zweifamilienhaus einrichten

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 03.01.2013 19:27:11 Titel: Kellerwohung in Zweifamilienhaus einrichten
Hallo,

ich möchte im Keller meines Zweifamilienhauses (Baujahr 2011) eine Wohnung einrichten. Die Wohnung soll vermietet werden. Welche Voraussetzungen muss die Wohnung erfüllen. Gibts ein spezielles Genehmigungsverfahren oder reicht es wenn ich das Bauamt von dem geplanten Ausbau in Kenntnis setze? Welche Unterlagen sind beim Bauamt einzureichen?

Vielen Dank schonmal!

Kalika
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 Verfasst am: 04.01.2013 12:18:09 Titel: Re: Kellerwohung in Zweifamilienhaus einrichten
Hallo Kalika,

der Einbau ist baugenehmigungspflichtig.

Wenn das Grundstück in Schleswig-Holstein im Geltungsbereich eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans liegt und Sie eine/n in der Liste eingetragene/n Entwurfsverfasser/in mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen, haben Sie die Wahl, bei der Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine Genehmigungsfreistellung nach § 68 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach 69 LBO einzureichen.

Einzelheiten zu den Verfahren finden Sie hier:

-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=309
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=301


Bauordnungsrechtlich bedeutsam sind u.a. folgende Bestimmungen der LBO:

- § 2 Absatz 3 Satz 4 Halbsatz 2
- § 28 Absatz 2
- § 32 Absatz 2
- § 36 Absätze 2 und 6 Satz 1 Nummer 1
- § 37 Absätze 1 Satz 1 und 6
- § 38 Absatz 4.


Besonders wichtig sind natürlich die beiden erforderlichen Rettungswege (vgl. § 38 Abs. 5 LBO).

Zu beachten sind außerdem die Festsetzungen eines ggf. bestehenden Bebeuungsplans.

Weitere Einzelheiten können Sie mit Ihrer/Ihrem Entwurfsverfasser/in besprechen.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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