Hallo Nico,
ich denke, Ihre Frage beantwortet der 3. Senat des OVG Greifswald in seinem Beschluss vom 22.08.2006 – 3 M 73/06 -.
Danach bemisst sich die in einem Bebauungsplan festgesetzte Traufhöhe bei einem Staffelgeschoss nach der oberen Dachhaut des obersten Geschosses auch dann, wenn dieses kein Vollgeschoss ist.
Den Beschluss können Sie auf Seite 117 dieses Dokuments nachlesen:
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http://www.nordoer.nomos.de/fileadmin/nordoer/doc/NordOER_07_03.pdf .
Zur Berechnung der Abstandflächen bei einem Staffelgeschoss hat sich der Senat übrigens in seinem Beschluss vom 21.12.2010 – 3 M 244/10 – geäußert, der nachzulesen ist unter
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http://openjur.de/u/343049.html
(siehe dort unter Absatz 17).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee