Der Carport meines Nachbarn steht auf der gesamten Länge von ca. 6 m zu ca. 0,50 m auf meinem Grundstück.
Dies kam bei einer gerade durchgeführten Grundstücksvermessung heraus.
Kann ich hier öffentlich-rechtlich etwas gegen unternehmen? Oder ist dies privatrechtlich zu klären?
Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für die prompte Antwort.
Leider führt mich der Link nur zur "normalen" Suche. Könnten Sie mir bitte ggf.den Beitrag/die Beiträge benennen.
Vorab schon einmal herzlichen Dank.
Nils