Hallo liebes Bauamts-Team,
Ich lese seit ein paar Tagen hier aktiv mit und bin begeistert. Anfänglich also ein sehr, sehr großes Lob an Sie und dieses Forum. Diese Möglichkeit der Beratung ist wohl einmalig und trifft das Wort \\\\\\\"Bürgernähe\\\\\\\" sehr treffend. Vielen Dank für Ihre Arbeit hier.
Wir wollen in Ammersbek ein EFH bauen. In dem Bereich gilt der B-Plan A16, 1.Änderung (
http://www.b-planpool.de/doksicht/dokframe_v2.php?ort=56&plan=138&dok=1821&did=8d0082a7d36bdbba54e096524daebfb2&).
Hier bei sind eine Firsthöhe von 8,5m über Strassenniveau und eine Dachneigung von 15-48 Grad vorgegeben. Dies würden wir auch alles erfüllen.
Das Satteldach soll auf den Traufseiten im Norden und Süden weiter abgeschleppt werden, um dort einen Wintergarten bzw. einen größeren HWR zu realisieren.
Ich habe hier eine Skizze abgelegt:
http://saved.im/mtg4nzaxetnp/skizze_eg_dg_staffelgeschoss.jpg
Meine Frage dazu wäre nun, ob diese abgeschleppten Dachteile ausreichen, damit das DG als Staffelgeschoss gilt. Damit die Vollgeschossigkeit dann auch nicht zutrifft, müsste natürlich noch die Fläche oben innerhalb der 2,30m-Linie kleiner als 75% der Grundfläche des EG sein. Dies ist mir bewusst und in der Skizze auch nicht realisiert.
Es geht mir also um die Frage, ob die zurückspringende Aussenwand (eine würde ja reichen) auch nur von einem Teil der Gesamtlämge der Aussenwand (z.B. den 7m von 10m an der Nordseite) dargestellt werden kann UND ob dieses \\\\\\\"Zurückspringen\\\\\\\" auch von einem abgeschleppten Dach realisiert werden kann.
Der Kniestock der Aussenwand im DG würde zwischen ca. 1,50m und 1,85m liegen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Gruß
Carsten Wegner