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Thema: Staffelgeschoss bei abgeschlepptem Satteldach?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.11.2012 16:04:50 Titel: Re: Staffelgeschoss bei abgeschlepptem Satteldach?
Keine Ursache.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 06.11.2012 15:41:04 Titel: Re: Staffelgeschoss bei abgeschlepptem Satteldach?
Vielen Dank für sehr schnelle Antwort.

Ich habe eine solche Antwort in ähnlicher Art aber auch bereits erwartet ;-))
Ein Besuch bei Herrn Siebel ist auch bereits in Planung/Überlegung.

Vielen Dank.
Gruß von Ihrem EDV-Dienstleister (Dataport)
Carsten Wegner
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 Verfasst am: 06.11.2012 14:19:57 Titel: Re: Staffelgeschoss bei abgeschlepptem Satteldach?
Sehr geehrter Herr Wegner,

besten Dank für die netten Worte zu Beginn Ihrer Mailanfrage.

Ein Blick in die Beiträge, die in diesem Forum bereits behandelt worden sind, zeigt, dass der Begriff des Staffelgeschosses vielfach „überstrapaziert“ wird:
-> http://foren.kreis-stormarn.de/search/?SID=509fb24cc96a6bccecd1f4c562b18741

Auch auf die Gefahr hin, dass ich Sie „vor den Kopf stoße“ – ich bin der Meinung, diese spezielle Frage gehört nicht in das Forum, sondern sollte mit dem für Ammersbek zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden, den Sie hier finden:
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf .

Um es gleich vorweg zu nehmen:
Ich bin nicht der Meinung, dass Sie ein Staffelgeschoss planen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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 Verfasst am: 06.11.2012 12:17:48 Titel: Staffelgeschoss bei abgeschlepptem Satteldach?
Hallo liebes Bauamts-Team,

Ich lese seit ein paar Tagen hier aktiv mit und bin begeistert. Anfänglich also ein sehr, sehr großes Lob an Sie und dieses Forum. Diese Möglichkeit der Beratung ist wohl einmalig und trifft das Wort \\\\\\\"Bürgernähe\\\\\\\" sehr treffend. Vielen Dank für Ihre Arbeit hier.

Wir wollen in Ammersbek ein EFH bauen. In dem Bereich gilt der B-Plan A16, 1.Änderung (http://www.b-planpool.de/doksicht/dokframe_v2.php?ort=56&plan=138&dok=1821&did=8d0082a7d36bdbba54e096524daebfb2&).

Hier bei sind eine Firsthöhe von 8,5m über Strassenniveau und eine Dachneigung von 15-48 Grad vorgegeben. Dies würden wir auch alles erfüllen.
Das Satteldach soll auf den Traufseiten im Norden und Süden weiter abgeschleppt werden, um dort einen Wintergarten bzw. einen größeren HWR zu realisieren.
Ich habe hier eine Skizze abgelegt: http://saved.im/mtg4nzaxetnp/skizze_eg_dg_staffelgeschoss.jpg

Meine Frage dazu wäre nun, ob diese abgeschleppten Dachteile ausreichen, damit das DG als Staffelgeschoss gilt. Damit die Vollgeschossigkeit dann auch nicht zutrifft, müsste natürlich noch die Fläche oben innerhalb der 2,30m-Linie kleiner als 75% der Grundfläche des EG sein. Dies ist mir bewusst und in der Skizze auch nicht realisiert.
Es geht mir also um die Frage, ob die zurückspringende Aussenwand (eine würde ja reichen) auch nur von einem Teil der Gesamtlämge der Aussenwand (z.B. den 7m von 10m an der Nordseite) dargestellt werden kann UND ob dieses \\\\\\\"Zurückspringen\\\\\\\" auch von einem abgeschleppten Dach realisiert werden kann.
Der Kniestock der Aussenwand im DG würde zwischen ca. 1,50m und 1,85m liegen.

Vielen Dank für Ihre Mühe.
Gruß
Carsten Wegner
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