Wir haben auf unserem Grundstück ein Gartenhaus mit den Maßen 1,80 x 1,80 und 2,0 m Firsthöhe, mit abstand von 50 cm zur Grenze des Nachbarn aufgestellt. Diese behauptet nun, der Abstand muss 1,0 Meter sein? Das aber auch erst, nachdem wir die zu Hohe und auf unser Grundstück wuchernde Hecke moniert haben. Müssen wir das Gartenhaus versetzen? Vielen Dank im voraus.
die alte Landesbauordnung forderte in der Tat im § 6 Abs. 10 Satz 1 für derartige Anlagen noch eine direkte Grenzbebauung oder eine Bebauung mit einem Mindestabstand von 1 m zur Grundstücksgrenze. Das sollte sog. „Schmutzwinkel“ vermeiden, die durch eine Grenzbebauung des Nachbarn hätten entstehen können
Es gibt hier keinen Bebauungsplan, somit haben wir alles richtig gemacht. Und da unser Grundstück auch noch 50cm tiefer liegt bleibt der "Schmutz" eh bei uns. Vielen Dank auch für den Verweis, den werde ich mir audrucken, dann habe ich Ihn zu Hand.