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Thema: Grenzhecke

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 08.08.2012 14:28:29 Titel: Grenzhecke
Moin moin,
wir haben unseren Nachbar, der eine Grenzbebauung mit seiner Koniferenhecke gemacht hat ( mitlerweile 3m hoch und 40 cm auf unserem Grundstück) gebeten sie in vernünftiger Höhe abzuschneiden (ca. 2m ) da der Lichteinfall immer weniger wird. Meine Frage,
wie hoch darf so eine Hecke bei einer Grenzbebauung werden.
Vielen Dank,
Dieter Paus
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 Verfasst am: 09.08.2012 17:07:54 Titel: Re: Grenzhecke
Moin Moin!

Zu unserem Aufgabenspektrum als untere Bauaufsichtsbehörde gehört u. a. nur, bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung und der Instandhaltung baulicher Anlagen nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden; wir haben außerdem die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. § 59 Abs. 1 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein – LBO -).

Daraus folgt, dass wir uns im Rahmen unserer Tätigkeit weder mit Pflanzen und ihren Erzeugnissen noch mit privatrechtlichen Vorschriften auseinandersetzen dürfen. § 73 Abs. 3 LBO regelt ausdrücklich, dass eine Baugenehmigung unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt wird.

Die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen der Nachbarn untereinander regelt das Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.), das Sie im Internet nachlesen können unter

-> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NachbG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true

Das Gesetz beschäftigt sich im Abschnitt XII (§§ 37 bis 41) mit Grenzabständen für Anpflanzungen.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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