Hallo vito99,
herzlich willkommen im Forum.
Ihre Sache betrifft den vorbeugenden Brandschutz, der in der Berliner Bauordnung u.a. in den §§ 14 und 33 geregelt ist (siehe z. B. unter ->
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauOBln.pdf ).
Grundsätzlich benötigt man aus jeder Nutzungseinheit in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege: Der erste muss über eine notwendige Treppe führen (vgl. § 33 Abs. 2 S. 1 BauO Bln).
Der zweite Rettungsweg kann nach § 33 Abs. 2 Satz 2 BauO Bln eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Fenster, die als Rettungswege im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 2 BauO Bln dienen, müssen nach § 37 Abs. 5 BauO Bln im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m (Breite x Höhe) groß und dürfen nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen dies Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein.
Vor dem Hintergrund dieser Anforderung sind zweite Rettungswege aus Dachgeschossen und Spitzböden – insbesondere bei Reihenmittelhäusern – häufig ein Problem, weil die Dachsparren nicht weit genug auseinander liegen, um solch ein Fenster problemlos einbauen zu können. Der in diesen Fällen erforderliche Einbau eines Wechsels macht die Sache dann mitunter finanziell „stressig“.
Abgesehen davon muss natürlich die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten auch an die Fenster herankommen (vgl. dazu § 5 BauO Bln).
Mitunter werden Spitzböden für (Klein)Kinder ausgebaut, ohne ein solches Fenster einzubauen. Sollte der Treppenraum in solch einem Falle irgendwann einmal brennen oder verqualmt sein, sitzt das (Klein)Kind möglicherweise „in der Falle“ und erleidet eine Rauchvergiftung, weil sich die mit Atemschutz ausgerüstete Feuerwehr erst einmal mühsam einen Zugang in den Spitzboden schaffen muss. Dabei ist noch zu bedenken, dass sich (Klein)Kinder bei Gefahr nicht unbedingt rational verhalten und sich bemerkbar machen, sondern sich unter Umständen versteckt haben und vielleicht noch gesucht werden müssen.
Das ist die bauordnungsrechtliche Seite, die höchstwahrscheinlich in allen Bundesländern gleich oder ähnlich gelagert ist (ich habe mir nicht die Mühe gemacht, alle 16 Bauordnungen daraufhin abzuprüfen).
Zu den privatrechtlichen (geschäftlichen) Beziehungen kann und darf ich Ihnen an dieser Stelle keine Auskünfte geben.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 13.07.2012 um 16:46:14 von Jens Bebensee.