Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Grenzbebauung nach Reichsbaugesetz und Preußischesbaugesetz

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 12.07.2012 10:54:18 Titel: Grenzbebauung nach Reichsbaugesetz und Preußischesbaugesetz
Ein Stallgebäude von fast 30 m Länge und 7 m Breite wurde 1912 von den Großeltern mit einem Hypothekenkredit errichtet. Einen Grenzabstand zum Nachbargrundstück kann ich in den Katasterunterlagen nicht finden. Der Nachbar will jetzt ein Wohnhaus errichten und meint das die linke hintere Ecke des Stalls die Grundstückgrenze um wenige cm überschreitet. Meine Vorgänger also eine Grenzbebauung vorgenommen haben. Die Grundstückgrenze von A nach B ist ca. 195 m lang ohne festgelegte Grenzmakierung. Seit über 140 Jahre verlief dort eine Abwasserkanal von der Straße der jetzt verrohrt ist und einen Abstand vom Stallgebäude von guten 2 m aufweist. . Ein Unterteilungsverfahren zwische A und B hat es noch nicht gegeben. Der Vermessungspunkt A ist etwas unklar , nach meiner Ansicht nicht logisch. Auf alten Karten aber ohne Entfernungsmaße liegt er ca. 1,60 m weiter westlich, also 3,60 m von der Flucht zum Stallgebäude. Dieser Punkt Ad wurde mehr oder weniger 1997 ein gemessen und akzeptirt. Er liegt ca. 2 m in der Flucht vom Stallgebäude (Süd- Nordausrichtung) und entspricht ungefähr den Verlauf des Abwasserkanals den beide Parteien früher als Grenze akzeptiert haben. An den Bauantrag des Nachbarn wurde ich nicht beteiligt, obwohl die Grenze nicht festgestellt ist und man lediglich die Punkte A und B in einer Linie verbunden hat.
Nach meiner Ansicht kennzeichnet der ehmalige Graben den örtlichen Besitzstand.
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 13.07.2012 17:00:11 Titel: Re: Grenzbebauung nach Reichsbaugesetz und Preußischesbaugesetz
Sehr geehrter Herr Holz,

Sie haben in Ihrem Beitrag zwar keine (konkrete) Frage gestellt; Ihren Schilderungen lässt sich aber entnehmen, dass in Ihrem Falle offensichtlich kein baurechtliches Problem zu lösen ist.

Eine Regelung zu Grenzüberbauungen enthält § 912 BGB (siehe -> http://dejure.org/gesetze/BGB/912.html ), und für Vermessungen ist u.a. das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein zuständig (siehe unter -> http://schleswig-holstein.de/LVERMGEOSH/DE/Service/Download/Pdf/lvermGeoGesamtAdressenpdf__blob=publicationFile.pdf und -> http://schleswig-holstein.de/LVERMGEOSH/DE/Vermessungen/Grenzherstellungen/lvermGeoLkGrenzherstellungen_node.html ).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Über neue Beiträge informieren
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge zu diesem Thema informiert zu werden:
E-Mail-Adresse: