Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Frischwasserleitung

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.06.2012 19:27:00 Titel: Frischwasserleitung
Hallo,

wir haben ein erschlossenes Grundstück gekauft. In dem Kaufvertrag heißt es \\\\\\\\\\\\\\\"eine Frischwasserleitung ist vorhanden und wird bis auf 1 m auf das Grundstück geführt\\\\\\\\\\\\\\\". Nun stellt sich heraus, dass noch 10 m zur anderen Seite fehlen, um an das Straßennetz angeschlossen werden zu können. Müssen die Kosten der Erstellung dieser 10 m nun von uns oder dem Verkäufer getragen werden? Zunächst geht man ja laut Kaufvertrag davon aus, dass die Leitung komplett vorhanden ist.

Vielen Dank und viele Grüße
Susanne
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 07.07.2012 18:18:03 Titel: Re: Frischwasserleitung
Hallo Susanne,

Ihre Frage betrifft ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, zu dem ich mich in diesem Forum nicht äußern kann.

Sprechen Sie doch noch einmal mit der Notarin/dem Notar, die/der den Grundstückskaufvertrag nach § 311b BGB beurkundet hat (->http://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html ).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Über neue Beiträge informieren
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge zu diesem Thema informiert zu werden:
E-Mail-Adresse: