Hallo,
wir haben ein erschlossenes Grundstück gekauft. In dem Kaufvertrag heißt es \\\\\\\\\\\\\\\"eine Frischwasserleitung ist vorhanden und wird bis auf 1 m auf das Grundstück geführt\\\\\\\\\\\\\\\". Nun stellt sich heraus, dass noch 10 m zur anderen Seite fehlen, um an das Straßennetz angeschlossen werden zu können. Müssen die Kosten der Erstellung dieser 10 m nun von uns oder dem Verkäufer getragen werden? Zunächst geht man ja laut Kaufvertrag davon aus, dass die Leitung komplett vorhanden ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Susanne
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