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Thema: Frischwasserleitung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.06.2012 19:27:00 Titel: Frischwasserleitung
Hallo,

wir haben ein erschlossenes Grundstück gekauft. In dem Kaufvertrag heißt es \\\\\\\\\\\\\\\"eine Frischwasserleitung ist vorhanden und wird bis auf 1 m auf das Grundstück geführt\\\\\\\\\\\\\\\". Nun stellt sich heraus, dass noch 10 m zur anderen Seite fehlen, um an das Straßennetz angeschlossen werden zu können. Müssen die Kosten der Erstellung dieser 10 m nun von uns oder dem Verkäufer getragen werden? Zunächst geht man ja laut Kaufvertrag davon aus, dass die Leitung komplett vorhanden ist.

Vielen Dank und viele Grüße
Susanne
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 Verfasst am: 07.07.2012 18:18:03 Titel: Re: Frischwasserleitung
Hallo Susanne,

Ihre Frage betrifft ein privatrechtliches Vertragsverhältnis, zu dem ich mich in diesem Forum nicht äußern kann.

Sprechen Sie doch noch einmal mit der Notarin/dem Notar, die/der den Grundstückskaufvertrag nach § 311b BGB beurkundet hat (->http://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html ).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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