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Thema: Aufschüttung Nachbargrundstück - Hecke

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 19.03.2012 12:45:05 Titel: Aufschüttung Nachbargrundstück - Hecke
Hallo,

folgendes Problem: wir haben vor kurzem eine Doppelhaushälfte erworben. Als Grenze zu einem Nachbargrundstück besteht eine Mauer, die ca. einen Meter an der einen Seite, ca 1,50 hoch ist. Diese Mauer sichert die Aufschüttung des Nachbargrundstückes. Als Hecke wurden dort Thujas gepflanzt, die inzwischen an die zwei Meter hoch sind, so dass dort eine "gefühlte" Wand von 3,5 Metern existiert.

Darf der Nachbar seine Hecke so hoch werden lassen? Die Beschattung ist natürlich auf unserem Grundstück dadurch enorm.

vielen Dank schon mal im Voraus

S. Schumacher
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 Verfasst am: 25.03.2012 08:35:02 Titel: Re: Aufschüttung Nachbargrundstück - Hecke
Hallo Frau/Herr Schumacher,

Ihre Frage betrifft vordergründig leider nicht das Thema Bau und Bauen, mit dem wir uns in diesem Forum beschäftigen, sondern Anpflanzungen und damit das private Nachbarrecht.

Die Mauer, von der Sie sprechen, ist eine Stützwand, die nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) verfahrensfrei und nach § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 LBO an der Grenze zulässig ist (siehe beispielsweise unter -> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Synopse_LBO_2010_03_26_nd_d_DLRG_SH.pdf ).

Regelungen über Anpflanzungen finden Sie in den §§ 906 ff. und 1004 BGB (siehe -> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf ) und im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein (siehe -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NachbG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true ).

Bei Meinungsverschiedenheiten zu diesen Regelungen muss vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein (erfolgloses) Schlichtungsverfahren stattgefunden haben (siehe § 1 Abs. 1 Landesschlichtungsgesetz unter -> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=ZPOEG%C2%A715aAG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true ).

Zu Hecken habe ich auf die Schnelle das Urteil des LG Kiel vom 07.02.2008 – 7 S 87/07 - gefunden:
-> http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE208842008&psml=bsshoprod.psml&max=true

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 25.03.2012 um 08:35:36 von Jens Bebensee.
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