für ein Grundstück in 3. Reihe besteht ein eingetragenes Wegerecht über die vorliegenden Grundstücke. Umfasst dies auch ein Leitungsrecht für Gas/Strom des jeweiligen Versorgers?
Wenn ein Grundstück erschlossen ist, ist damit auch der Zugang zu Gasanschlüssen gewährleistet?