Geschrieben von:
Sophia B.
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Guten Tag,
erstmal ein Kompliment für dieses Forum und die dadurch gegebene Hilfestellung!
Ich hoffe auch mir kann geholfen, bzw. meine Fragen beantwortet werden.
Folgender Sachverhalt:
Mein Lebensgefährte besitzt ein längliches Grundstück (ca. 3500 qm) welches teilweise dem Außenbereich zuzuordnen ist. Im Vorderen Bereich des Grundstück steht ein EFH, welches sich im Innenbereich befindet. Es ist nun geplant, dass hinter das bestehende Haus ein weiteres EFH gebaut werden soll.
Meine Befürchtung ist, dass dies nicht genehmigt wird, da nach ca. 10 mtr. des Hausendes der Außenbereich beginnt.
Ist es möglich, dass der Bau dennoch gestattet wird, auch wenn beispielsweise 50% oder 70% des Neubaus im Außenbereich liegen würden? Gibt es da irgendwelche Gesetzte oder Richtlinien, wenn sich ein geplanter Bau teilweise im Außenbereich befindet?
Ich wäre Dankbar Ihre Antworten und Informationen!
MfG
Sophia
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