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Thema: Neubau EFH - teilweise Außenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 01.02.2012 11:00:32 Titel: Re: Neubau EFH - teilweise Außenbereich
Viel Glück
und liebe Grüße

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 01.02.2012 10:49:26 Titel: Re: Neubau EFH - teilweise Außenbereich
Danke für die zügige Antwort.

Die Bauvoranfrage wird unser nächster Schritt sein!
Hoffe es klappt!

Lieben Dank nochmal und schöne Grüße
Sophia
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 Verfasst am: 31.01.2012 15:52:29 Titel: Re: Neubau EFH - teilweise Außenbereich
Hallo Sophia,

besten Dank für das Kompliment.

Klarheit zu Ihrem Falle können wir Ihnen leider nicht verschaffen. Gerade für solche Fälle bietet sich das Instrument der Bauvoranfrage an, die Sie bzw. Ihr Lebensgefährte über die Gemeinde an die zuständige Bauaufsichtsbehörde richten können.

Einzelheiten siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312


Viel Glück
und liebe Grüße

Jens Bebensee
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 Verfasst am: 31.01.2012 14:07:50 Titel: Neubau EFH - teilweise Außenbereich
Guten Tag,

erstmal ein Kompliment für dieses Forum und die dadurch gegebene Hilfestellung!

Ich hoffe auch mir kann geholfen, bzw. meine Fragen beantwortet werden.
Folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte besitzt ein längliches Grundstück (ca. 3500 qm) welches teilweise dem Außenbereich zuzuordnen ist. Im Vorderen Bereich des Grundstück steht ein EFH, welches sich im Innenbereich befindet. Es ist nun geplant, dass hinter das bestehende Haus ein weiteres EFH gebaut werden soll.

Meine Befürchtung ist, dass dies nicht genehmigt wird, da nach ca. 10 mtr. des Hausendes der Außenbereich beginnt.

Ist es möglich, dass der Bau dennoch gestattet wird, auch wenn beispielsweise 50% oder 70% des Neubaus im Außenbereich liegen würden? Gibt es da irgendwelche Gesetzte oder Richtlinien, wenn sich ein geplanter Bau teilweise im Außenbereich befindet?

Ich wäre Dankbar Ihre Antworten und Informationen!

MfG
Sophia
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