Hallo Blackjumper,
hier ein Link, der Ihnen vermutlich weiter helfen wird
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http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=144 .
Sollte das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen (siehe
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=39 ), schauen Sie bitte vorher nach, ob der Bebauungsplan
a) die Kastanie als „zu erhalten“ festsetzt und
b) Garagen bzw. Carports an dem Standort möglicherweise verbietet.
Sollte das der Fall sein, stehen die Chancen sehr schlecht, Ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Liegt das Grundstück in unserem Zuständigkeitsbereich und wissen Sie nicht, ob es einen Bebauungsplan gibt, rufen Sie einfach unsere/n für die Stadt bzw. Gemeinde zuständige/n Sachbearbeiter/in für Bauvorhaben innerorts an:
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http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee