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Thema: Bestandsschutz ?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.12.2011 14:26:13 Titel: Bestandsschutz ?
Guten Tag,

ich interessiere mich für ein Objekt BJ. ca. 1750 (Wohnhaus mit Stallgebäude), für das, nach Aussage des Eigentümers, weder eine Bauakte noch Baupläne existieren.
- In welcher Form kann/muss vom Eigentümer ein offizieller Nachweis erbracht werden, daß es sich um ein ehemals baurechtlich genehmigtes Objekt handelt, wenn weder eine Bauakte noch Bauzeichnungen existieren ? Genügt das faktische Vorhandensein inkl. Eintrag in der Flurkarte? Was hätte sonst eine entsprechende Gültigkeit, die auch bei den Baubehörden anerkannt würde ? Oder müssen diese Fragen objektspezifisch mit den Behörden geklärt werden.?
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 Verfasst am: 13.12.2011 16:57:21 Titel: Re: Bestandsschutz ?
Hallo Wilhelm,

das müsste objektspezifisch mit den Behörden geklärt werden.

Bei der Prüfung des Bestandsschutzes (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=13 ) verfolgt man sozusagen das „rechtliche Schicksal“ des Gebäudes vom mutmaßlichen Zeitpunkt der Errichtung, Änderung bzw. Nutzungsänderung bis heute.

Zweifelsfragen ließen sich im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens klären (siehe unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312 ). Ein positiver Bauvorbescheid schafft in aller Regel Rechtssicherheit.


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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