Guten Tag,
ich interessiere mich für ein Objekt BJ. ca. 1750 (Wohnhaus mit Stallgebäude), für das, nach Aussage des Eigentümers, weder eine Bauakte noch Baupläne existieren.
- In welcher Form kann/muss vom Eigentümer ein offizieller Nachweis erbracht werden, daß es sich um ein ehemals baurechtlich genehmigtes Objekt handelt, wenn weder eine Bauakte noch Bauzeichnungen existieren ? Genügt das faktische Vorhandensein inkl. Eintrag in der Flurkarte? Was hätte sonst eine entsprechende Gültigkeit, die auch bei den Baubehörden anerkannt würde ? Oder müssen diese Fragen objektspezifisch mit den Behörden geklärt werden.?
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