Sehr geehrte Frau Kleiber,
es kommt nicht auf die Nutzung, sondern die Lage der Fläche an:
Eine Wiese, die Bestandteil eines Bebauungszusammenhangs ist und …
-> …innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt
(siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=3&bid=266 ),
ist grundsätzlich bebaubar, ausnahmsweise allerdings nicht (z. B. Biotop)
-> …im Außenbereich liegt
(siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=1&bid=122 ),
ist grundsätzlich nicht bebaubar, ausnahmsweise doch (z. B. Schließung einer letzten Baulücke des Bebauungszusammenhangs im Rahmen der städtebaulich nicht unerwünschten Verfestigung einer Splittersiedlung, siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.html?bereich=7&bid=75 ).
Zweifelsfragen lassen sich im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens klären (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312 ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee