die maßgebliche Vorschrift ist § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nachzulesen unter
-> http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html
Bitte beachten Sie den Hinweis der Redaktion zur Antragsfrist (unter der Vorschrift).
Guten Tag, mir ist ein Grundstueck angeboten worden (Kreis Stormarn). Der VK (und ich) sind der Meinung, dass der B-Plan (aus 2004) rechtswidrig ist.
Gibt es Verjaehrungsfrist(en), die ein gerichtl. Vorgehen ohnehin sinnlos machen
Danke fuer Hinweise mfG san f.