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Thema: Verjaehrung B-Plan

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 02.12.2011 10:08:14 Titel: Verjaehrung B-Plan
Guten Tag, mir ist ein Grundstueck angeboten worden (Kreis Stormarn). Der VK (und ich) sind der Meinung, dass der B-Plan (aus 2004) rechtswidrig ist.
Gibt es Verjaehrungsfrist(en), die ein gerichtl. Vorgehen ohnehin sinnlos machen
Danke fuer Hinweise mfG san f.
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 Verfasst am: 03.12.2011 14:34:48 Titel: Re: Verjaehrung B-Plan
Hallo San Felipe,

die maßgebliche Vorschrift ist § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nachzulesen unter
-> http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html
Bitte beachten Sie den Hinweis der Redaktion zur Antragsfrist (unter der Vorschrift).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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