Guten Tag, mir ist ein Grundstueck angeboten worden (Kreis Stormarn). Der VK (und ich) sind der Meinung, dass der B-Plan (aus 2004) rechtswidrig ist.
Gibt es Verjaehrungsfrist(en), die ein gerichtl. Vorgehen ohnehin sinnlos machen
Danke fuer Hinweise mfG san f.
die maßgebliche Vorschrift ist § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nachzulesen unter
-> http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html
Bitte beachten Sie den Hinweis der Redaktion zur Antragsfrist (unter der Vorschrift).