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Thema: Nachbargarage: Ueberbau, Laenge und Entwaesserung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 02.11.2011 17:20:41 Titel: Nachbargarage: Ueberbau, Laenge und Entwaesserung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben kuerzlich ein Grundstueck in SH gekauft und mussten feststellen, dass die Garage des Nachbarn (geschaetztes Baujahr 70er Jahre) gut 20 cm auf unserem Grundstueck steht. Ausserdem ist sie 10,50 m lang. Dazu kommt, dass ein Teil der Dachflaeche (ungefaeehr 4 m2 auf der gesamten Laenge von 10,50m) auf unser Grundstueck entwaessert.

Der Nachbar ist sich anscheinend bewusst, dass das unrechtmaessig gebaut wurde. Wir vermuten, dass fuer die Garage keine Baugenehmigung vorlag. Eine Baulast auf unserem Grundstueck ist nicht eingetragen.

Kann man da rechtlich bzw. ueber die Bauaufsicht etwas unternehmen und wenn ja, was?

Vielen Dank und herzliche Gruesse!
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 Verfasst am: 04.11.2011 18:45:51 Titel: Re: Nachbargarage: Ueberbau, Laenge und Entwaesserung
Sehr geehrte/r Frau/Herr Mathias,

öffentlich-rechtlich als (neue/r) Nachbar/in gegen die 10,50 m lange Garage wohl nichts (mehr), weil ein möglicher Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten verwirkt sein dürfte (siehe dazu auch meine Antworten in diesem Forum an Gerald vom 23.06.2011 unter -> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/199/0/?SID=d9f90bfd1dfae1f21afebc096ef79623 und an Jan K. vom 03.05.2010 unter -> http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2192/0/?SID=d9f90bfd1dfae1f21afebc096ef79623 ).

Nun gab es früher eine Regelung in der LBO, die auch Grenzgaragen über 9 m Länge zuließ, wenn von ihnen eine wesentliche Beeinträchtigung gegenüber liegender Räume nicht ausging (§ 6 Abs. 8 S. 2 LBO SH 1983).

Grenzüberbauten „gehen die Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich nichts an“.

Hier gibt es die zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 906 ff. und des § 1004 BGB sowie des Nachbarrechtsgesetzes SH.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee



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Zuletzt geändert am 17.11.2011 um 07:45:08 von Jens Bebensee.
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 Verfasst am: 16.11.2011 13:38:09 Titel: Re: Nachbargarage: Ueberbau, Laenge und Entwaesserung
Vielen Dank fuer Ihre Antwort, Herr Bebensee!
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