Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Corsi,
wenn das die gleiche Grenze ist, ist das normalerweise nicht zulässig – das Gewächshaus wird mit eingerechnet.
Von der Vorgehensweise muss man allerdings zunächst schauen, was das Bauplanungsrecht sagt (Stichwort: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, vgl. Art. 31 Grundgesetz). Das ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 4 der Landesbauordnung (LBO).
Um das zu erfahren, müssten Sie mit der Bauaufsichtsbehörde sprechen…
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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