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									Geschrieben von: 
									Jens Bebensee
																			 Fachdienstleiter Bauaufsicht																										 
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									Hallo Corsi, 
 
wenn das die gleiche Grenze ist, ist das normalerweise nicht zulässig – das Gewächshaus wird mit eingerechnet. 
 
Von der Vorgehensweise muss man allerdings zunächst schauen, was das Bauplanungsrecht sagt (Stichwort: „Bundesrecht bricht Landesrecht“, vgl. Art. 31 Grundgesetz). Das ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 4 der Landesbauordnung (LBO). 
 
Um das zu erfahren, müssten Sie mit der Bauaufsichtsbehörde sprechen… 
 
 
Mit freundlichem Gruß 
Jens Bebensee 
								 
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