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Thema: Bauvoranfrage nach 3 Monaten gültig?

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.10.2011 17:40:26 Titel: Bauvoranfrage nach 3 Monaten gültig?
Hallo,
wir warten schon seit 3 Monaten auf eine Antwort unserer Bauvoranfrage.
Stimmt es, das nach dieser Zeit keine Antwort vom Amt, einem positiven Bescheid gleich zusetzen ist?
Für uns ist Schleswig Holstein, bzw. Kreis Pinneberg zuständig.

MfG
Kretschmann
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 Verfasst am: 04.11.2011 17:57:53 Titel: Re: Bauvoranfrage nach 3 Monaten gültig?
Sehr geehrte/r Herr/Frau Kretschmann,

die Antwort finden Sie in unserem Baulexikon unter
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=312

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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