Sehr geerter Herr Bevensee,
wir haben vor drei Jahren in unserem Haus das Dachgschoss erstmalig ausgebaut mit Baugenehmigung.
Es wurde auch ein besonderes Rettungsfenster eingebaut. Dazu sind am Dach noch Stufen für den Einstieg.
Man gelangt über die darunterliegende Garage zu dem Dachfenster .
Die beiden erforderlichen Stellplätze für ein Zweifamilienhaus sind in einem Doppelcarport, das weiter entfernt ist.
Ist es zulässig vor der Garage , direkt vor dem Tor, noch zusätzlich ein drittes Auto abzustellen.
Es ist dann ziemlich eng für das Aufstellen einer Leiter, gibt es dazu Bestimmungen.
Ich habe da große Bedenken, da der Zweite Rettungsweg, evt erst mit dem Entfernen des Pkws erreicht werden kann.
Gibt es dazu eine Vorschrift, im Internet finde ich nichts zu zweigeschosigen Bauten.
Meine Tochter riet mir, mit der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen.
mit freundlichen Grüßen Frauke H.
In der Baugenehmigung gab es dazu keine Beschränkung.
|