Hallo Herr Peters,
Ihr Beitrag bezieht sich im Kern auf die Frage, was unter der festgelegten Geländeoberfläche zu verstehen ist, die wichtiger Bezugspunkt für viele bauordnungsrechtliche Begriffe ist (u.a. Gebäudeklassen Abstandflächen, Wandhöhen, Anleitermöglichkeiten für die Feuerwehr im Brandfall, usw.).
Zur ALTEN Landesbauordnung haben wir dazu noch einen Beitrag im Netz stehen (siehe ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Gel_ndeoberfl_che_im_Bauordnungsrecht.pdf ).
In diesem Forum bin ich im letzten Monat auch auf die festgelegte Geländeoberfläche eingegangen und habe dazu auf eine Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern verwiesen (siehe unter ->
http://foren.kreis-stormarn.de/view/thread/2266/0/ ).
Reicht Ihnen das als Antwort?
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee