Hallo Sasa,
die Sache mit Terrassen und Geräteschuppen „hat es in sich“, besonders in Bezug auf den Nachbarschutz.
Wenn man die Situation auf den beiden benachbarten Grundstücken und die bauplanungsrechtliche Lage nicht genau kennt, kann man mit einer Auskunft sehr leicht „falsch“ liegen. So kann beispielsweise ein Bebauungsplan auch verfahrensfreie Anlagen (an bestimmten Stellen auf dem Grundstück) verbieten. Besonders bei Reihenhausgrundstücken, die ohnehin immer etwas kleiner geschnitten sind, ist dies vielfach der Fall.
Ich möchte Ihnen deshalb empfehlen, mit dem/der für Ihren Bauort zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Mitunter reicht es aus, einen Lageplan der Anlagen zu faxen, der die Abmessungen der einzelnen Anlagen enthält. Die für den Kreis Stormarn zuständigen Sachbearbeiter/innen finden Sie über folgenden Link: ->
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Baupruefbezirke.pdf
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee