Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Nutzungsänderung im Außenbereich

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.07.2011 20:21:26 Titel: Nutzungsänderung im Außenbereich
Hallo,
wir beabsichtigen ein Grundstück (mehre Hektar) mit einigen Gebäuden (Garagen, Schuppen, Sanitärräumen) zu erwerben.
Es handelt sich um eine ehemalige Gärtnerei, die sich im Außenbezirk befindet.
Wir wollen hier einen Landwirtschaftlichen Pferdesport-Betrieb betreiben.

Wo oder wie kann ich veststellen, ob die Gebäude mit Baugenehmigung errichtet worden sind, oder welche Einschränkungen bezüglich der Nutzung der Gebäude zu erwarten sind? Ist ein eingetragenes Wohnrecht ein Inditz für eine Baugenehmigung der vorhandenen Gebäude?

Vielen Dank im voraus
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 14.07.2011 07:42:01 Titel: Re: Nutzungsänderung im Außenbereich
Hallo Frau/Herr Kretschmann,

wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, sind im Außenbereich u. a. Vorhaben bevorrechtigt zulässig, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen, (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ).

Den Begriff der Landwirtschaft definiert § 201 BauGB. Danach ist Landwirtschaft im Sinne des Gesetzbuchs ist u. a. die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann (vgl -> http://dejure.org/gesetze/BauGB/201.html ).

Ein reiner Pferdesportbetrieb erfüllt diese Voraussetzungen nicht…

Ihre Fragen kann Ihnen die zuständige Bauaufsichtsbehörde beantworten.

Ein eingetragenes Wohnrecht ist nicht unbedingt ein Indiz dafür, dass für ein Gebäude und seine Nutzung eine Genehmigung erteilt worden ist.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Über neue Beiträge informieren
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge zu diesem Thema informiert zu werden:
E-Mail-Adresse: