Geschrieben von:
turbootti
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Hallo,
ich möchte in Oststeinbek an der Möllner Landstraße eine Toskana-Villa bauen (Firsthöhe 8 m )
Der B-Plan gibt nur eine eingeschossige Bauweise her.
Als dieser B-Plan entstand, gab es wohl in Deutschland noch keine Toskanas.
Man sieht ja hier und dort die z.T. verunstaltete Toskanas mit einem Staffelgeschoss und Zwischendach.
Es gibt auch Toskanas, bei denen das Zeltdach direkt über den Fenstern beginnt, sodass im Innenraum die Raumhöhen von 2,10 bis 250 m ansteigen, sodass eine ¾ Regelung bzw. eine 2/3 Regelung mit 2,30 m eingehalten werden kann.
Mir schwebt aber eher ein Haus vor, dass erstmal so aussieht, wie eine zweigeschossige Toskana...Damit ich aber im Erdgeschoss einen „Wohnflächenüberschuss“ von einem Drittel bekomme, möchte das EG ich links und rechts so erweitern, dass diese Bereiche als Flachdachterrasse genutzt werden können.
Aus meiner Sicht ist hier der Definition der Eingeschossigkeit genüge getan.
Wie sehen Sie das ?
Viele Grüße aus Reinbek
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