Geschrieben von:
Kristina Käßner
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Liebes Team der Bauaufsicht,
unser Nachbar hat die Grenze zu unserem Grundstück wie folgt bebaut:
- geschlossene Rückseite des Carportes (3,5m)
- direkt daran anschließend ein geschlossenes Sichtschutzelement von 1,8m x 1,8m
- direkt daran anschließend ein Geräteschuppen von 4m Breite (Firsthöhe ca. 2,5m)
- und direkt daran anschließend 3 Sichtschutzelemente von 1,8m x 1,8m.
Somit schauen wir auf eine durchgehende Holzwand von insgesamt (einschl. Pfosten) ca. 15m
Ist dies in dieser Form zulässig?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!
Mit freundichen Grüßen,
K. Käßner
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