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Thema: Sichtschutz und Gartenhaus an Grenze

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 Verfasst am: 22.06.2011 18:50:18 Titel: Sichtschutz und Gartenhaus an Grenze
Liebes Team der Bauaufsicht,

unser Nachbar hat die Grenze zu unserem Grundstück wie folgt bebaut:
- geschlossene Rückseite des Carportes (3,5m)
- direkt daran anschließend ein geschlossenes Sichtschutzelement von 1,8m x 1,8m
- direkt daran anschließend ein Geräteschuppen von 4m Breite (Firsthöhe ca. 2,5m)
- und direkt daran anschließend 3 Sichtschutzelemente von 1,8m x 1,8m.
Somit schauen wir auf eine durchgehende Holzwand von insgesamt (einschl. Pfosten) ca. 15m
Ist dies in dieser Form zulässig?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!

Mit freundichen Grüßen,
K. Käßner
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 Verfasst am: 23.06.2011 20:50:01 Titel: Re: Sichtschutz und Gartenhaus an Grenze
Hallo Frau Käßner,

nach heutigem Recht nicht mehr bzw. nur über § 71 LBO im Wege einer Abweichung von § 6 Abs. 7 Satz 2 LBO, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Bei nachbarlichen Problemen ist immer zu klären, ob ein Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten möglicherweise deshalb verwirkt ist, weil der Nachbar sich nicht rechtzeitig gegen eine – ihn seiner Meinung nach beeinträchtigenden – Grenzbebauung gewehrt hat (siehe dazu Überschrift „Frist“ unter -> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=61 ).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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