Geschrieben von:
Patrizia
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Nachbar hat auf seinem Grundstück an der Grenze drei Elemente von Sichtschutzzäunen errichtet. Das ist insoweit auch für uns in Ordnung. Aber er musste für die erforderlichen Arbeiten unser Grundstück betreten und tat dieses ohne vorherige Ankündigung. Es ist schon mehrer Male vorgekommen, das er während unserer Urlaubsreisen Arbeiten an der Grenze verrichtete, für die ein Betreten unseres Grundstücks erforderlich war. Nach dem vorhergehenden Mal haben wir ihm gesagt, er solle uns doch derlei Arbeiten ankündigen. Er hat dies aber wiederum nicht getan. Meine Frage: muss er uns darüber informieren, wenn er unser Grundstück für Grenzarbeiten betreten möchte? Das Hammerschlagsrecht sieht eine derartige Informationspflicht wohl vor, scheint sich aber mehr auf Arbeiten an Gebäudewänden zu beziehen.
Mehrere andere Nachbarn haben unseren Nachbarn dabei beobachtet, wie er die Arbeiten von unserem Grundstück aus verrichtet hat. Es war auch noch ein anderer Nachbar an den Arbeiten beteiligt. Bei den Arbeiten wurden Beete zertrampelt.
Mit freundlichen Grüßen
Patrizia
Wenn dies
|